16.06.2025

Auf dem Weg in eine "terrorfreie Türkei"

Die Auflösung der PKK eröffnet neue Spielräume für eine politische Lösung des Kurdenkonflikts. Gleichzeitig wirft das anhaltende repressive Vorgehen gegen Opposition und Kommunen Fragen nach den tatsächlichen Zielen der Regierung auf. Diese Ausgabe analysiert Chancen, Risiken und zentrale Akteure des laufenden Prozesses.

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Auf dem Weg in eine „terrorfreie Türkei“

Als die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) am 12. Mai 2025 offiziell ihre Auflösung erklärte, war dies ein Meilenstein in einem mehr als hundertjährigen Konflikt. Während bereits in der Frühphase der Türkischen Republik auf die Schaffung eines einheitlichen türkischen Staatsvolks gesetzt wurde, kam es zu mehreren Aufständen der kurdischen Minderheit mit teils religiösen Motiven, teils aber auch Autonomieforderungen. In den vergangenen vierzig Jahren wurde die PKK zum Symbol des bewaffneten Kampfes, der vor allem in den türkischen Südost-Provinzen, aber auch in den kurdischen Siedlungsgebieten der Nachbarländer geführt wurde. Nachdem die PKK nun die Beendigung des bewaffneten Kampfes beschlossen und ihre Selbstauflösung verkündet hat, sind neue Spielräume für politische Lösungen entstanden. Der Kurdenkonflikt ist verbunden mit den Gründungsideen der Türkischen Republik. Während allein die militärisch-sicherheitspolitischen Aspekte nicht leicht zu lösen sind, stellen die Anerkennung einer kurdischen Identität und die Aussöhnung nach mehr als 40 Jahren bewaffneter Auseinandersetzungen vielleicht eine noch größere Herausforderung dar. Dass Staatspräsident Erdoğan dabei auch noch ganz andere Ziele verfolgen könnte, macht die Aufgabe nicht unbedingt einfacher.

Was wurde aufgelöst?

Die PKK besteht aus zahlreichen zivilen und militärischen Gliederungen. Sie verfügt über Schwesterparteien im Iran, Irak und Syrien sowie eine Dachorganisation. Zudem gibt es ein Kontinuum, in dem sie zugelassene Organisationen und Parteien kontrolliert oder beeinflusst. Die Erklärung vom 12. Mai 2025 betrifft zunächst nur die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) sowie ihre militärischen Verbände. Sie wird zudem mit der Erwartung verknüpft, dass der Raum für eine politische Beteiligung in der Türkei eröffnet wird. Die Schwesterparteien sind nicht aufgelöst worden.

Konkret wird als ein erster Schritt nach der Auflösungserklärung die Entwaffnung des bewaffneten Arms der PKK angesehen. Diese wird voraussichtlich im Irak stattfinden und in Kooperation mit der irakischen Zentralregierung und der kurdischen Autonomieverwaltung im Nordirak sowie des türkischen Geheimdienstes MIT erfolgen. Zugleich sollen die PKK-Kämpfer sich registrieren lassen und überwiegend in die Türkei zurückkehren. Offen bleibt dabei jedoch, ob sie sich bei einer Rückkehr in die Türkei einem Strafverfahren stellen müssen oder nicht. Ihre Zahl wird auf 3.000 bis 4.000 Personen geschätzt. Führungspersönlichkeiten der PKK sollen den Irak verlassen, aber auch nicht in die Türkei zurückkehren.

In Syrien werden die Verhandlungen zwischen der kurdisch dominierten Selbstverwaltung im Nordosten des Landes mit der Zentralregierung fortgesetzt. Nach einer grundsätzlichen Übereinkunft vom März 2025, dass die Miliz der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) aufgelöst und in die neue syrische Armee eingegliedert werden sollen, haben die Kämpfe in Nord-Syrien nachgelassen. Doch die Umsetzung der Vereinbarung, die auch die freie Rückkehr von vertriebenen Kurden in ihre Heimatregionen vorsieht, geht schleppend voran. Ebenso offen ist, in welchem Maße Forderungen nach Selbstverwaltung in die geplante neue syrische Verfassung eingehen werden. Die SDF hat der türkischen Regierung direkte Gespräche angeboten, die jedoch bisher nicht begonnen haben.

Friedensrhetorik ohne Demokratisierungswillen?

Die Abkehr von Gewalt als politischem Mittel wird von der PKK mit der Erwartung einer Demokratisierung der Türkei verbunden. Gleichwohl bleibt offen, was dies konkret bedeutet. Irritierend ist dabei vor allem die Gleichzeitigkeit von Friedensgesprächen auf der einen Seite und verstärkter Repression gegen die CHP und die gesellschaftliche Opposition auf der anderen Seite. Allein im Mai wurden fünf weitere CHP-Bürgermeister inhaftiert, drei von ihnen aus Istanbul. Willkürliche Demonstrationsverbote sowie eine strikte Überwachung sozialer Medien tragen der Regierung den Vorwurf ein, dass es im Grunde nicht um Demokratisierung, sondern den Machterhalt geht.

Genährt wird dieser Verdacht zudem durch das Beharren von Staatspräsident Erdoğan auf die Erarbeitung einer neuen Verfassung. Er erklärt, dass die Putschverfassung von 1982 überwunden werden müsse und gibt an, dass es dabei nicht um die Möglichkeit ginge, seine Kandidatur bei der nächsten Präsidentschaftswahl zu ermöglichen. Bereits seine Wiederwahl 2023 war nur durch einen verfassungsrechtlichen Kunstgriff möglich. Die aktuelle Verfassung sieht eine Beschränkung auf zwei Amtszeiten zu. Zugelassen wurde er bei der letzten Präsidentenwahl nur auf Basis des Arguments, dass diese Regel erst mit der letzten Verfassungsänderung in Kraft getreten sei. Nach geltender Verfassung wäre eine erneute Kandidatur von Tayyip Erdoğan nur möglich, wenn das Parlament seine Auflösung beschließt und damit auch eine Präsidentschaftswahl auslöst. Für diesen Beschluss reichen jedoch die Stimmen des Regierungsbündnisses nicht aus. Benötigt würde eine Unterstützung der CHP oder der DEM.

Da die Regierung betont, nicht eine Verfassungsänderung, sondern eine neue Verfassung anzustreben, stellt sich die Frage nach den damit verbundenen Zielen. In mehreren Verfassungsänderungen hatte die AKP weitgehend ihre Vorstellungen – bis hin zum Präsidialsystem – durchsetzen können. Organe der Gewaltenteilung wie das Verfassungsgericht werden in absehbarer Zeit kaum noch eine Rolle spielen, sobald auch die letzten von Erdoğans Vorgängern ernannten Richter in den Ruhestand gehen. Eine neue Verfassung bedeutet auch, dass die vier Verfassungsartikel, die als unveränderbar gelten, in Frage gestellt werden. Denkbar wären aus der Sicht der AKP beispielsweise eine „Aktualisierung“ des Laizismusgebotes. Im Hinblick auf den Kurdenkonflikt könnte es um die Festlegung auf die türkische Sprache gehen. Hier ist es stets zu Konflikten gekommen: Selbst 2024 wurden noch kurdischsprachige Verkehrshinweise entfernt, in den öffentlichen Schulen kann Kurdisch nur in geringem Umfang als Wahlfach gelernt werden, wenn diese Kurse überhaupt angeboten werden.

Die ersten vier Verfassungsartikel

  • Artikel 1: Der türkische Staat ist eine Republik.
  • Artikel 2: Die Türkische Republik ist ein demokratischer, laizistischer, sozialer Rechtsstaat, der auf den in der Präambel formulierten Grundsätzen beruht, an Atatürks Nationalismus gebunden ist und auf gesellschaftlichem Frieden, nationalem Zusammenhalt und Gerechtigkeit beruht.
  • Artikel 3: Der türkische Staat ist eine unteilbare Einheit aus Land und Volk. Seine Sprache ist Türkisch. Seine Fahne ist, wie im Gesetz festgelegt, der weiße Halbmond auf rotem Grund. Die Nationalhymne ist der İstiklal Marşı. Die Hauptstadt ist Ankara.
  • Artikel 4: Die Bestimmung aus Artikel 1, der zufolge die Staatsform eine Republik ist, die Charakteristik dieser Republik aus Artikel 2 und die Bestimmungen aus Artikel 3 sind nicht veränderbar und ihre Veränderung darf nicht gefordert werden.

Betrachtet man die Forderungen der DEM, ist zugleich deutlich, dass einige davon ebenfalls nur durch eine Änderung der Verfassung zu verwirklichen sind. Dies betrifft insbesondere die Bestimmung des Staatsvolks sowie muttersprachliche kurdische Bildung an öffentlichen Schulen. Nicht zuletzt aus diesem Grund kritisiert die DEM die kategorische Zurückweisung von Verhandlungen über eine neue Verfassung durch die CHP. Diese erklärt, dass es müßig sei, mit einer Regierung über Verfassungsfragen zu verhandeln, wenn die bestehende Verfassung bereits missachtet werde.

Zu den Erwartungen der DEM vor der parlamentarischen Sommerpause gehörte zudem die Änderung der Strafvollzugsordnung. Diese war ohnehin bereits im 10. Justizreformpaket vorgesehen, das noch vor dem Opferfest Anfang Juni verabschiedet wurde. Doch in letzter Minute wurde die Verkürzung von Haftstrafen für Terrorismusdelikte aus dem Entwurf gestrichen und die Beratung darüber auf den Herbst vertagt. Übrig blieb nur eine Erleichterung für kranke und alte Häftlinge, die bei entsprechendem Nachweis der Pflegebedürftigkeit ihre Strafe zu Hause verbüßen können.

Eine zentrale Forderung der PKK bezieht sich auf die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, die auch von der DEM unterstützt wird. Sie sehen es als entscheidend an, dass sich Öcalan in den Prozess nach der Auflösung der PKK aktiv einbringen kann. Darum müsse die Isolation Öcalans gelockert werden. Schritte dazu sind nun erfolgt. Zum Opferfest erhielt die Familie Öcalans eine Besuchserlaubnis, zudem wurden drei weitere PKK-Häftlinge in das Spezialgefängnis verlegt, in dem dieser einsitzt. Gleichwohl kann nicht die Rede davon sein, dass sich Öcalan direkt öffentlich äußern könnte.

Forderung nach Parlamentsausschuss

Nach der Auflösungsdeklaration der PKK hat der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli zur Gründung einer Parlamentskommission aufgerufen, an der alle im Parlament vertretenen Parteien beteiligt werden sollen und die die politischen Fragen zur Lösung des Kurden-Konflikts lösen soll. Damit kam Bahçeli auch einer jahrelangen Forderung der CHP entgegen, dass die Lösung des Kurdenkonflikts durch das Parlament erfolgen müsse. Tatsächlich regte sich zunächst nur aus der Iyi Partei Widerstand, der jedoch abgeschwächt wurde. In einem Interview mit der Tageszeitung Nefes Anfang Juni erklärte deren Vorsitzender Müsavat Dervişoğlu, dass es sich beim Projekt einer „terrorfreien Türkei“ allein um den Versuch handele, die Unterstützung der DEM für eine Verfassungsänderung zu erhalten, mit der Staatspräsident Erdoğan sich eine lebenslange Präsidentschaft sichern wolle.

Gebremst wurde die Forderung nach einer Parlamentskommission von der AKP. Diese hält die Einrichtung des Ausschusses für verfrüht. Zunächst müsse der Entwaffnungsprozess der PKK abgeschlossen werden. Parlamentspräsident Kurtulmuş hält die Einrichtung des Ausschusses zu Beginn des neuen Gesetzgebungsjahres im Oktober für realistisch. Bis dahin sollten Fragen wie der Auftrag der Kommission, ihre Arbeitsweise, Entscheidungskompetenz und Entscheidungsfindung geklärt werden. Hinzu kommt die Frage nach der Größe – während einige von 100 Abgeordneten ausgehen, wenden andere ein, dass bei dieser Größe eine wirksame Arbeit der Kommission nicht möglich sei.

Die Kopplung der Entscheidung über eine Parlamentskommission mit der Entwaffnung der PKK macht zugleich deutlich, dass es aus der Sicht der AKP nicht um Demokratisierung oder die Lösung kurdischer Forderungen geht, sondern um die endgültige Auflösung der PKK. Andernfalls wäre ein Warten auf den Fortschritt bei der Entwaffnung nicht erforderlich. Damit wären einer weiteren möglichen Funktion eines solchen Parlamentsausschusses bei der gesellschaftlichen Aussöhnung enge Grenzen gesetzt.

Direkte Demokratie gegenüber Zentralisierung

In ihren Gesprächen mit dem Staatspräsidenten, dem Parlamentspräsidenten sowie den übrigen Parlamentsparteien hat die DEM immer wieder Forderungen eingebracht. Ein Teil bezieht sich auf die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, ein Teil auf die Rechtsgrundlagen des Entwaffnungsprozesses. Hier scheint es jedoch keine Bereitschaft des Regierungsbündnisses zu geben, diese vor der parlamentarischen Sommerpause aufzugreifen. Hinzu kommen politische und kulturelle Forderungen.

Einen Überblick über die aktuellen Forderungen der DEM zur politischen Neuordnung gibt eine Erklärung nach einer kommunalpolitischen Konferenz am 25./26. Mai 2025 in Diyarbakır: „Rückzug aller Zwangsverwalter bei den Kommunen, für die sie ernannt wurden sowie Rückerstattung der Ämter der abgesetzten Bürgermeister; Änderung des entsprechenden Artikels im Kommunalgesetz 5393, der die Einsetzung von Zwangsverwaltern ermöglicht und Beendigung dieser Praxis; die Bestimmung von Co-Vorsitzenden aus dem Parteiengesetz soll auch im Kommunalgesetz vorgenommen werden; Aufhebung der verwaltungsrechtlichen und finanziellen Vormundschaft der Zentralverwaltung über lokale Verwaltungen; Überschreitung der repräsentativen Demokratie durch direkte Volksbeteiligung an Entscheidungsprozessen durch rechtliche Absicherung demokratischer Organisationsformen wie Siedlungsräte, Dorf-Kommunen oder städtische Räte; Überprüfung der rechtlichen Beschränkungen im Kommunal- und Provinzgesetz, die die Vollmacht dieser Organisationen beschneiden und ihre Neuformulierung nach dem Prinzip lokaler Demokratie; Aufhebung der Einschränkungen bei der Unterzeichnung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltungen.“

Betrachtet man die Regierungspolitik seit deren Niederlage bei den Kommunalwahlen, verfolgt sie eine entgegengesetzte Tendenz und zielt darauf ab, die Kontrolle der Zentralregierung über die Kommunen zu verstärken und ihnen Kompetenzen zu entziehen. Eine grundlegende Änderung des Kommunalgesetzes wird für den Herbst erwartet.

Die CHP hat ihre Unterstützung für den Friedensprozess mehrfach betont und ebenfalls die Gründung einer Parlamentskommission gefordert. Gespräche über die Verfassung lehnt sie jedoch ab. Im Januar hatte sie zudem gefordert, dass auch die Verbände der Angehörigen von verletzten oder getöteten Sicherheitskräften in den Prozess einbezogen werden müssen. Zudem hat der CHP-Vorsitzende Özgür Özel mehrfach betont, dass die kurdische Frage so lange existiert, wie Kurdinnen und Kurden davon sprechen.

Ausblick

Die Mahnungen der MHP an die AKP, den Prozess zügig voranzubringen, haben bisher wenig Wirkung gezeigt. Es wirkt im Moment nicht so, als ob vor der regulären Sommerpause des Parlaments Anfang Juli noch Gesetze zu dieser Frage verabschiedet werden. Betrachtet man die Berichte über die Planungen der AKP für die parlamentarische Sommerpause, so treten Verfassungsdiskussionen, eine geplante Änderung des Kommunalgesetzes sowie die verschobene Änderung der Strafvollzugsordnung in den Vordergrund. Ob unter diesen Umständen eine Bereitschaft bei den PKK-Milizen besteht, nicht nur ihre Waffen abzugeben, sondern sich der türkischen Justiz zu stellen, bleibt offen. Für eine Veränderung der Haftbedingungen von Abdullah Öcalan bedürfte es keiner Gesetzesänderungen, doch auch hier sind nur kleine Zugeständnisse zu sehen. Der Friedensprozess in Syrien dagegen benötigt Zeit, um gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Auch hier ist nicht mit einer schnellen Auflösung der Miliz der Demokratischen Kräfte Syriens zu rechnen, die die türkische Regierung fordert.

Für ein breiteres Vertrauen in den Prozess wäre eine Rücknahme des Drucks auf die CHP erforderlich – beispielsweise durch Abschluss der Ermittlungen in der Metropole Istanbul, die neben einer Anklageerhebung auch eine Freilassung von Ekrem İmamoğlu ermöglichte. Doch auch dafür gibt es bisher keine Anzeichen. Die Vorzeichen für eine wirkliche Konfliktlösung stehen darum, bei allen Hoffnungen so gegensätzlicher Partner wie DEM und MHP, nicht günstig.

Nicht einmal in Ansätzen wurde zudem die Frage der gesellschaftlichen Aussöhnung aufgegriffen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gesellschaft in der Türkei einen hohen Preis für den Konflikt gezahlt: Tausende Menschen sind getötet und verletzt worden, Menschen wurden aus ihrer Heimat vertrieben, Menschen verschwanden aus dem Polizeigewahrsam, die historische Altstadt von Diyarbakır wurde dem Erdboden gleich gemacht. Eine wichtige Grundlage für Frieden wäre es, sich an den Preis zu erinnern, den der Konflikt gekostet hat.

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Verantwortlich

Tina Blohm, Landesvertreterin

 

Autor

Dr. Stefan Hibbeler

 

Redaktion

Tamer İlbuğa

tamer.ilbuga@fes.de

 

Bildnachweis

Seite 2, picture alliance / Anadolu / Harun Ozalp

 

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