20.02.2026

Schlechte Stimmung - Verarmung bis in die Mitte der Gesellschaft

Rund 70 Prozent bewerten die Entwicklung der Türkei negativ – trotzdem bleibt die Unterstützung für das Regierungsbündnis stabil. Der Befund verweist auf tiefe Polarisierung und auf eine soziale Schieflage, die bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Zum Jahreswechsel rückten Mindestlohn und Mindestrente in den Fokus: Beide sollen Existenzsicherung leisten, liegen jedoch unter den von Gewerkschaften berechneten Lebenshaltungskosten. Hohe Inflation, wachsende Ungleichheit und eine extrem geringe Tarifvertragsdeckung im Privatsektor verstärken den Druck. Gleichzeitig geraten Alterssicherung und Beschäftigung unter Reformstress – und bei gut ausgebildeten jungen Menschen wächst die Auswanderungsneigung.

Unzureichende Grundsicherung

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Mindestlohn und Mindestrente sollen ein ausreichendes Einkommen gewährleisten, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es liegt darum nahe, bei der Erhöhung die Inflation als Maßstab heranzuziehen. Da diese jedoch ein beträchtliches Glaubwürdigkeitsproblem aufweist, geht der Versuch, die Erhöhung von Mindesteinkommen (Rente oder Lohn) mit der Inflation zu rechtfertigen, ins Leere. Genau betrachtet, erweist es sich auch als ein falscher Ansatz, denn wenn das Mindesteinkommen ein ausreichendes sein soll, müsste ein Grundbedarf zum Maßstab genommen werden. Die Gewerkschaftsbünde Türk İş und DISK veröffentlichen monatliche Berechnungen zum Grundbedarf einer vierköpfigen Familie sowie eines alleinlebenden Beschäftigten. Für Familien errechnen sie die Kosten für eine ausgewogene Ernährung (Hungergrenze) und für die sonstigen Kosten (Armutsgrenze). Türk İş gibt für Dezember 2025 den Ernährungsbedarf für eine Familie mit 30.134 TL (590 €) an, der im Januar nochmals um 3,58 Prozent gestiegen ist. Der Mindestlohn für 2026 wurde im Dezember mit 28.075 TL (550 €) (netto) festgelegt, die Mindestrente mit 20.000 TL (392 €). Erstmals lag der Mindestlohn nun bereits bei seinem Inkrafttreten unter den Ernährungskosten, die Mindestrente deckt nur ca. zwei Drittel. Zusätzliches Gewicht erhalten Mindestlohn und Mindestrente aufgrund ihrer Verbreitung. Der Gewerkschaftsbund DISK geht davon aus, dass rund die Hälfte der abhängig Beschäftigten den Mindestlohn erhält. Wer sich in einem ungeschützten Beschäftigungsverhältnis befindet, erhält in der Regel noch weniger. Ebenso ist es bei den Renten. Hier liegt der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger einer Mindestrente bei 34 Prozent - mit steigender Tendenz. Der steigende Anteil von Personen von Mindesteinkommen hat nicht zuletzt mit der Einkommensentwicklung zu tun.

Die Türkei verfügt über eine äußerst ungleiche Einkommensverteilung. Nach Daten des Türkischen Statistikinstituts entfielen auf die Hälfte der Haushalte 22,90 Prozent des gesamten Haushaltseinkommens. Auf die 5 Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen entfiel beinahe der gleiche Anteil: 22,59 Prozent. Betrachtet man die Einkommensentwicklung von 2006- 2025, so springt als Wendepunkt 2021 ins Auge. Die von 2021 bis 2023 angewandte Zinspolitik führte zu einem rasanten Inflationsanstieg und parallel dazu zu einer wachsenden Einkommensungleichheit. Lag das Arbeitgebereinkommen 2006 um den Faktor 2,25 über dem abhängig Beschäftigter, so öffnete sich die Spanne 2017 bereits auf den Faktor 2,77, erreichte 2023 mit dem Faktor 3,97 einen Höhepunkt und lag 2025 immer noch bei einem Faktor von 3,18.

Für den rapiden Anstieg der Einkommen von Arbeitgebern ist natürlich auch die Inflation sowie die hinter ihr stehende „unorthodoxe“ Geldpolitik von 2021-23 verantwortlich. Doch als einen weiteren wesentlichen Grund muss auch der geringe gewerkschaftliche Organisationsgrad gelten, der zugleich dazu beiträgt, dass sich Durchschnittseinkommen und Mindestlohn annähern.

Geringe Tarifvertragsdeckung

Sinnvolle Zahlen zur gewerkschaftlichen Organisation liegen eigentlich erst seit 2013 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Zahlen verwendet, die aus verschiedenen Gründen manipuliert wurden und kaum einen Bezug zur Wirklichkeit hatten. Erst 2013 wurde eine Überprüfung der Daten durch das E-State Gateway System sowie die Datenbank der Sozialversicherung SGK durchgeführt. 

Der Nachteil des neuen Verfahrens ist jedoch, dass es die irregulären Beschäftigungsverhältnisse nicht erfasst. Wenn für Dezember 2025 ein gewerkschaftlicher Organisationsgrad von 14,5 Prozent angegeben wird, so berücksichtigt er nicht die auf mehr als 3 Millionen geschätzten irregulär Beschäftigten. Bezieht man sie in die Berechnung ein, so ergibt sich ein Organisationsgrad von 12,1 Prozent. 

Dabei darf jedoch der große Unterschied zwischen öffentlichem Sektor und Privatsektor nicht übersehen werden. Im öffentlichen Dienst erreicht die gewerkschaftliche Organisation 75 Prozent. Im Privatsektor dagegen liegt sie bei nur 6,8 Prozent der sozialversicherten Beschäftigten. Tatsächlich von Tarifverträgen erfasst werden dagegen nur 4-5 Prozent der Beschäftigten des Privatsektors. 

Hintergrund für den niedrigen Organisationsgrad in der Privatwirtschaft sind nicht zuletzt die gesetzlichen Regelungen sowie der unzureichende Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Maßnahmen durch Arbeitgeber. Vielfach konnte in den letzten Jahren die gewerkschaftliche Organisation nur durch Arbeitskämpfe unter Androhung von Entlassungen durchgesetzt werden (FES Türkei Gewerkschaftsmonitor 2025). 

Auf der anderen Seite zeigt die aktuelle Einigung auf einen Tarifvertrag in der Metallindustrie, dass sich gewerkschaftliche Organisation auszahlt. Für das erste Halbjahr 2026 wurde eine Erhöhung des Grundlohns um 28,1 Prozent vereinbart. Zusammen mit der Erhöhung der Sozialzulagen liegt der Anstieg bei 31,15 Prozent und damit deutlich über der Erhöhung des Mindestlohns, die für das ganze Jahr vorgesehen ist. Der Gewerkschaftsbund DISK gibt an, dass die Gehälter von Beschäftigten mit Tarifvertrag im Durchschnitt um 40 Prozent über denen liegen, die ohne arbeiten.

Die immer wieder stattfindenden Arbeitsniederlegungen bei Kurierdiensten wiederum zeigen, wie sich Arbeitskonflikte jenseits geordneter Formen entwickeln. Kuriere sind auch in der Türkei als Selbständige beschäftigt und müssen dementsprechend bei der Organisation noch weitere Hürden überwinden. Gleichwohl kommt es immer wieder bei unterschiedlichen Plattformen zu Aktionen und Arbeitsniederlegungen. Hintergrund ist dabei nicht nur die unzulängliche Bezahlung, sondern auch die durch die Automatisierung der Arbeitsvergabe zunehmende Gefährdung. 

Die Erleichterung gewerkschaftlicher Organisation und die Förderung von Tarifverträgen würden zum einen der Tendenz entgegenwirken, dass der Mindestlohn zum Standardlohn wird und zum anderen einen Beitrag zu größerer Einkommensgerechtigkeit leisten.

Die Zukunft der Alterssicherung

2003 lag die Mindestrente um 47 Prozent über dem Mindestlohn, inzwischen liegt sie weit darunter. Eine Ursache dafür war, dass 2001 die gesetzliche Rentenversicherung um eine private Altersvorsorge ergänzt, in den folgenden Jahren jedoch außerdem die Rentenhöhe im Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen gesenkt wurde. 2017 wurde für die meisten Beschäftigungsverhältnisse eine automatische Aufnahme in die private Altersvorsorge beschlossen. Der Erlös der privaten Altersvorsorge kann zum Schluss entweder ausgezahlt oder in Form einer monatlichen Zusatzrente für den Zeitraum von 10-20 Jahren genutzt werden. Modellrechnungen privater Versicherungsunternehmen, die solche Verträge anbieten, ergeben eine monatliche Zusatzrente von mehr als 6.000 TL (117 €) für zwanzig Jahre. Zusammen mit der Mindestrente liegt die Gesamtrente damit jedoch weiterhin unter dem Mindestlohn und den von Gewerkschaften ermittelten Lebenserhaltungskosten. Hinzu kommt, dass eine solche Zusatzrente durch die Inflation beständig an Wert verliert. 

Wie auch in europäischen Ländern ist die Diskussion über die Rente eng verbunden mit der demographischen Entwicklung. Die Geburtenrate in der Türkei geht kontinuierlich zurück, zugleich liegt die Erwerbsbeteiligung auf einem niedrigen Niveau. Die Alterssicherung beruht zu einem bedeutenden Anteil auf staatlichen Zuzahlungen. Unter diesen Vorzeichen wird immer wieder eine Anhebung des Rentenalters in die Diskussion gebracht. Die Plausibilität einer solchen Erhöhung wird jedoch nicht zuletzt dadurch in Frage gestellt, dass erst 2023 eine Möglichkeit zur Frühverrentung geschaffen wurde, die mehr als zwei Millionen neue Rentenbezieher:innen hervorbrachte. Hinzu kommt, dass der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Aziz Çelik bei der Analyse der Haushaltsdaten 2024/25 darauf stieß, dass rund 15,5 Prozent der für Renten und Sozialhilfe vorgesehenen Mittel nicht ausgegeben wurden. 

Der ehemalige AKP-Abgeordnete Tayyar hat für 2027 ein neues Modell angekündigt, das auf einer Grundsicherung beruhen soll. Ausgehend von einem Index der Lebenserhaltungskosten soll auf der Grundlage eines Einkommenstests ein Unterstützungsbedarf ermittelt werden, der als eine Art Bürgergeld ausgezahlt werden soll. Eine der Kehrseiten dieses Modells ist jedoch, dass aus einer Versicherungsleistung eine Sozialleistung wird. Zudem ist absehbar, dass die Festsetzung des Index der Lebenserhaltungskosten zu ähnlichen Diskussionen führen wird wie die Inflationsberechnung des Türkischen Statistikinstituts.

Stagnierende Erwerbsbeteiligung

Alternativlos ist der Ansatz einer Altersgrundsicherung gleichwohl nicht. Zwar tritt auch in der Türkei ein demographischer Wandel ein. Für die Finanzierung des Gesundheitswesens und der Sozialversicherungen wäre jedoch entscheidend, die Zahl der Beitragszahler zu erhöhen. 

Von 2014 bis 2024 stieg die Erwerbsbeteiligung von 49,5 Prozent auf 55,2 Prozent. In der EU dagegen liegt die durchschnittliche Erwerbsbeteiligung bei 71,2 Prozent. Hintergrund für die niedrige Erwerbsbeteiligung in der Türkei ist vor allem die niedrige Beteiligung der Frauen. Bei ihnen stieg die Erwerbsbeteiligung zwar von 33,6 Prozent in 2014 auf 42,1 Prozent in 2024, doch liegt sie weit unter der durchschnittlichen Frauenerwerbstätigkeit in EU-Ländern. Die erweiterte Arbeitslosigkeit wird für Dezember 2025 mit 28,6 Prozent angegeben und zeigt, dass grundsätzlich ein hohes Interesse an einer Erwerbstätigkeit besteht. 

Das Türkische Statistikinstitut gibt die Beschäftigung für 2024 mit 31,489 Mio. Personen an, von denen jedoch 8,9 Mio. nicht sozialversichert sind. 3,1 Mio. von ihnen sind Tagelöhner oder arbeiten in irregulären Beschäftigungsverhältnissen. Weitere 3,1 Mio. arbeiten auf eigene Rechnung, ohne in die Sozialversicherung für Selbständige eingetragen zu sein. Die dritte Gruppe ist mit 2,4 Mio. die der unbezahlten Familienangehörigen, die vor allem in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Zusammen genommen zahlen 26,9 Prozent der Beschäftigten nicht in die Sozialversicherung ein.

Enttäuschung in der Mitte der Gesellschaft

Eine Untersuchung der Istanbul Planungsagentur (IPA) der Metropole Istanbul stellte im Juni 2025 die soziale Lage von gehobenen Angestellten und Freiberuflern in den Mittelpunkt. Diese Mittelstandsgruppe musste in den letzten Jahren deutliche Einbußen bei ihrem Anteil am gesellschaftlichen Einkommen hinnehmen, die auch ihren Lebensstil beeinträchtigen. Insbesondere Mieten und Ausbildungskosten werden als zunehmendes Problem beschrieben. Das verfügbare Einkommen deckt gerade die Kosten und ermöglicht nicht den Lebensstil, der angesichts ihres gesellschaftlichen Status erwartet wird. Hinzu kommt die Erfahrung, in welchem Maße die eigene Kaufkraft zurückgegangen ist. Ein häufig angesprochenes Beispiel ist die Selbstverständlichkeit, mit der noch vor zehn Jahren eine Auslandsreise möglich war, während sie heute als finanzielles Abenteuer bewertet wird. 

Die Unzufriedenheit wird verstärkt durch die hohe Arbeitsbelastung, die nur wenig Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben lässt. Als Ergebnis steigt die Auswanderung. Der IPA-Bericht gibt beispielsweise an, dass 17,9 Prozent der Absolventen des Studiengangs Biologie und Genetik auswanderten. Unter Bio-Ingenieuren waren es 10,2 Prozent und unter BWL-Absolventen 9,8 Prozent.

Unzufriedenheit hat nur begrenzt politische Folgen

Im Dezember 2025 wurde in einem Interview mit einem Meinungsforscher ein auffälliger Befund diskutiert: Obwohl rund 70 Prozent der Befragten die allgemeine Entwicklung der Türkei negativ bewerten, bleibt die Unterstützung für das Regierungsbündnis weitgehend stabil. Dieser Widerspruch wurde als erklärungsbedürftiges Paradox beschrieben, für das aus dieser Perspektive zunächst die Politik eine Antwort finden müsse. Zugleich wurde er mit der starken politischen Polarisierung im Land in Verbindung gebracht. Die Polarisierung spiegelt sich demnach auch in der Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung wider. Personen, die das Regierungsbündnis unterstützen, beurteilen die wirtschaftliche Lage im Durchschnitt deutlich positiver als Oppositionsanhänger:innen, Unentschlossene oder Nichtwähler:innen. Dennoch überwiegt insgesamt auch innerhalb des Regierungslagers eine negative Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung. 

Zwar liegt seit knapp einem Jahr die CHP in den meisten Umfragen vor der AKP, doch der Vorsprung liegt in der Regel bei nur 2–3 Prozentpunkten und damit innerhalb der Fehlertoleranz solcher Untersuchungen. Die Unzufriedenheit – insbesondere unter Rentner:innen – ist zwar hoch, führt bislang jedoch nur begrenzt zu einer nachhaltigen Politisierung. Dabei versucht die CHP, das Rententhema stärker zuzuspitzen und über klare Zielmarken zu strukturieren: Es geht nicht nur um eine allgemeine „Verbesserung“, sondern um die Definition einer neuen Untergrenze. CHP-Vorsitzender Özgür Özel betont, der niedrigste Rentenbetrag müsse kurzfristig umgehend auf das Niveau des Mindestlohns angehoben werden. Perspektivisch soll dieses Niveau nicht nur gehalten, sondern wieder spürbar da[1]rüber geführt werden; als mittelfristiges Ziel wird ein Rentenminimum genannt, das sich in Richtung eineinhalb Mindestlöhne bewegt. 

Zudem wird erwartet, dass die Regierung vor der nächsten Präsidenten- und Parlamentswahl versuchen wird, die Stimmung mit kurzfristig spürbaren Entlastungen zu drehen – also mit Maßnahmen, die schnell im Alltag ankommen und sich politisch als Handlungsfähigkeit darstellen lassen. Im Zentrum stehen dabei erfahrungsgemäß Stellschrauben, die breite Gruppen direkt betreffen: Mindestlohn und Mindestrente, aber auch zusätzliche Zahlungen oder punktuelle Unterstützungen für besonders belastete Haushalte. Als Referenz gilt das Frühjahr 2023: Damals wurden vor der Wahl Mindestlohn und Mindestrente stärker angehoben, zudem eröffnete eine Rentenregelung vielen Menschen den Weg in eine vorgezogene Rente.

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Februar 2026 

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